Doktoratsstudienprogrammleitung 60 - Theologische Studien und Religionsforschung

Die Studienprogrammleiter*innen und Vizestudienprogrammleiter*innen für das Doktorat sind Ansprechpartner*innen für zentrale studienrechtliche Agenden während des Doktoratsstudiums. Sie entscheiden z.B. über Auflagen im Rahmen der Zulassung zum Studium, die Genehmigung des Dissertationsthemas und der Betreuer*innen, die Bewilligung der Dissertationsvereinbarung etc. Sie erfüllen diese Funktion in Vertretung der/des Studienpräses, die/der als zuständiges studienrechtliches Organ einen Teil ihrer/seiner Agenden an die Studienprogrammleiter*innen delegiert hat.

Mit 1. Oktober 2023 wurden die Doktoratsstudienprogrammleitungen der Evangelisch-Theologischen Fakultät und der Katholisch-Theologischen Fakultät zu einer neuen, übergreifenden DSPL 60 „Theologische Studien und Religionsforschung“ zusammengeführt. Damit wird auf Wunsch des Rektorats die Struktur der neuen DSPL an die Struktur der Vienna Doctoral School of Theology and Research on Religion VDTR angeglichen und es werden unterschiedliche Theologien und religionserforschende Disziplinen in einer DSPL gebündelt. Die Mitgliedschaft in der DSPL60 bedeutet nicht automatisch die Mitgliedschaft in der Doctoral School, aber in der Regel sind alle Mitglieder der Doctoral School auch Mitglieder der DSPL60. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der Doctoral School finden Sie hier.

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